Bundesnetzagentur konkretisiert “schlechten Internetzugang”
Mit dem novellierten TKG können Kunden Entgelte wegen mangelnder Geschwindigkeiten mindern. Die Agentur hat nun konkretisiert, wann genau sie das dürfen.
Quelle: httpss://www.heise.de/
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Mit dem novellierten TKG können Kunden Entgelte wegen mangelnder Geschwindigkeiten mindern. Die Agentur hat nun konkretisiert, wann genau sie das dürfen.
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