JURIS.de | Übernahme der Anschaffungskosten für internetfähigen Laptop?

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass im SGB-II-Bezug stehende Schüler keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten für einen internetfähigen Laptop nebst Zubehör haben, wenn dieser Bedarf durch Zuwendungen Dritter (zum Beispiel durch einen schulischen Förderverein, private oder öffentliche Spender) gedeckt werden kann.

Zum Beitrag

 

Ähnliche Beiträge